Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2008 - Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 681 01 - Erziehungsgeld

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Karl Diller MdB Berlin, den 28. Oktober 2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1710 Tit. 681 01 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 40 Mio. € zu leisten.

Bereits im Juli 2008 wurde in eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 100 Mio. € eingewilligt.

Der gesteigerte Bedarf des Erziehungsgeldes um nunmehr insgesamt 140 Mio. € ergibt sich aktuell aus gegenüber der Veranschlagung durchschnittlich gestiegenen ausgezahlten Beträgen bei den Zweitanträgen des Erziehungsgeldes.

Die unter Beteiligung des Fraunhofer Instituts für Angewandte Informationstechnik erstellte Prognose des BMFSFJ orientiert sich an der Analyse von Einzeldaten aus der Erziehungsgeldstatistik 2006, die erst im August 2008 vorlag. Unter Berücksichtigung der mit Prognosen verbundenen Unwägbarkeiten ergibt sich ein weiterer Mehrbedarf von 40 Mio. €.

Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG).

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie dieses Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller