Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherheitsverwahrung und zu begleitenden Regelungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 78. Sitzung am 2. Dezember 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/4062 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen - Drucksache 17/3403 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

'5. § 454 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

"Im Übrigen sind § 268a Absatz 3, die §§ 268d, 453, 453a Absatz 1 und 3 sowie die §§ 453b und 453c entsprechend anzuwenden."

6. Dem § 462a Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Abweichend von Absatz 1 ist in den dort bezeichneten Fällen das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig, wenn es die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten hat und eine Entscheidung darüber gemäß § 66a Absatz 3 Satz 1 des Strafgesetzbuches noch möglich ist." "

3. Artikel 5 wird wie folgt geändert: