Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel sowie der Richtlinie 94/35/EG über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen KOM (2004) 650 endg.; Ratsdok. 13489/04

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

wendung bei Gelee-Süßwaren in Minibechern zu überprüfen.

Falls diese Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass es möglich ist, auch mit dem Zusatzstoff Pektin Gelee-Süßwaren in Minibechern herzustellen, bei denen Erstickungsgefahr besteht, bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich auch für ein Verbot von Pektin (E 440) für die Verwendung bei Gelee-Süßwaren in Minibechern einzusetzen.

Darüber hinaus bedarf nach Auffassung des Bundesrates Anhang I Abs. 3 Buchstabe b zur Änderung der Anlage III Teil C der Richtlinie Nr. 95/2/EG einer überarbeitung, um Missverständnisse auszuschließen. So sollte in der Tabelle z.B. der Berechnungsbezug "als Natriumnitrit" oder "als Natriumnitrat" jeweils hinzugefügt werden.

Nach Auffassung des Bundesrates wäre es deshalb auch sinnvoll gewesen, die Struktur der Tabelle nicht zu verändern und die Werte in zwei getrennten Spalten für "Höchstmenge, die bei der Herstellung zugesetzt werden darf" und "Höchstmenge im verzehrfertigen Produkt" aufzulisten. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für eine klare Formulierung des Anhangs I Abs. 3 Buchstabe b einzusetzen.