Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung der Wehrpflichtigen
(Wehrerfassungsverwaltungsvorschrift - WErfVwV)

Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen: