Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 zu dem Bologna-Prozess und die Mobilität der Studierenden (2008/2070(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 317905 - vom 20. Oktober 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. September 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Ziele des Bologna-Prozesses die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums bis 2010 unter Einbeziehung von Hochschulreformen, Beseitigung der verbleibenden Hindernisse für die Mobilität von Studierenden und Lehrkräften sowie die Verbesserung der Qualität, Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulbildung in Europa sind,

B. in der Erwägung, dass die Mobilität der Studierenden und die Qualität der Bildung Kernpunkte des Bologna-Prozesses bleiben müssen,

C. in der Erwägung, dass die Mobilität der Studierenden neue kulturelle, soziale und akademische Werte schafft und Möglichkeiten für Personalzuwachs und die Verbesserung der akademischen Standards sowie die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit auf nationaler und internationaler Ebene bietet,

D. in der Erwägung, dass die Mobilität der Studierenden nach wie vor für viele Studierende, Wissenschaftler und sonstige Beschäftigte vor allem in den neueren Mitgliedstaaten, hauptsächlich aufgrund der unzureichenden Dotierung der Stipendien außer Reichweite ist und dass die Hindernisse durchaus bekannt sind und wiederholt von vielen an der Diskussion beteiligten Akteuren herausgestellt wurden,

E. in der Erwägung, dass besonderes Augenmerk auf eine angemessene Finanzierung des Lernaufwands, der Lebenshaltungskosten und der Mobilität der Studierenden gerichtet werden sollte,

F. in der Erwägung, dass die Mobilität von Studierenden für das Parlament in seiner Haushaltspolitik durchweg vorrangig war und es sich darum bemüht hat, eine angemessene Mittelausstattung für die Gemeinschaftsprogramme im Bereich der Bildung zu gewährleisten, in der Erwägung, dass seine entschlossene Haltung in Bezug auf dieses Thema trotz vom Rat am Vorschlag der Kommission eingeführter Kürzungen zu einer Aufstockung der Mittel für die Programme Lebenslanges Lernen und Erasmus Mundus geführt hat, die im Rahmen des mehrjährigen Finanzrahmens 2007 bis 2013 und in den jüngsten Haushaltsverfahren ausgehandelt wurde,

G. in der Erwägung, dass verlässliche statistische Daten über die Mobilität der Studierenden erforderlich sind, um zu beobachten, zu vergleichen und zu bewerten und auch um entsprechende Strategien und Maßnahmen zu konzipieren,

H. in der Erwägung, dass die Anerkennung des informalen und nicht formalen Lernens ein Eckpunkt einer Strategie für lebenslanges Lernen darstellt und dass die Bedeutung der Erwachsenenbildung in diesem Prozess ebenfalls anerkannt werden muss,

I. in der Erwägung, dass die Entscheidung, ins Ausland zu gehen, nicht durch administrative, finanzielle oder sprachliche Barrieren beeinträchtigt werden sollte,

J. in der Erwägung, dass die Mobilität das Erlernen von Fremdsprachen und die Verbesserung allgemeiner Kommunikationsfähigkeiten fördert,

K. in der Erwägung, dass die Reform und Modernisierung der Universitäten in Bezug auf Qualität, Studienstruktur, Innovation und Flexibilität dringend erforderlich ist,

L. in der Erwägung, dass die Qualität des Lehrens ebenso wichtig wie die Qualität der Forschung ist und in der gesamten Europäischen Union reformiert und modernisiert werden sollte, und in der Erwägung, dass diese beiden Dimensionen eng miteinander verknüpft sind,

M. in der Erwägung, dass unterschiedliche nationale Anerkennungssysteme ein wesentliches Hindernis in Bezug auf die Gleichbehandlung von Studierenden und ihre Fortschritte bei der Verwirklichung des Europäischen Hochschulraumes sowie auf dem Arbeitsmarkt der Europäischen Union darstellen,

N. in der Erwägung, dass die Mobilität sowohl durch das Versäumnis, absolvierte Lehrgänge uneingeschränkt und ordnungsgemäß anzuerkennen, als auch durch die mangelnde Gleichwertigkeit der erlangten Abschlüsse behindert werden kann,

O. in der Erwägung, dass die Umsetzung, Koordinierung und Förderung eines abgestimmten Vorgehens aller Länder, die den Bologna-Prozess unterzeichnet haben, dringend erforderlich ist,

P. in der Erwägung, dass der Bologna-Prozess zur Schaffung eines neuen progressiven Bildungsmodells führen muss, das den Zugang zur Bildung für alle gewährleistet, dessen Hauptziel die Vermittlung von Kenntnissen und Werten ist, und das eine echte Zukunftsgesellschaft schafft, die sich der sozialen Ungleichgewichte bewusst und davon frei ist,

Mobilität der Studierenden: Qualität und Effizienz

Hochschulreform und Modernisierung von Universitäten: Qualität, Innovation und Flexibilität

Finanzierung der und Investitionen in die Mobilität der Studierenden und die soziale Dimension

Qualität und umfassende Anerkennung von Diplomen

Umsetzung des Bologna-Prozesses in allen beteiligten Ländern