Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms "Justiz" für den Zeitraum 2014 bis 2020 KOM (2011) 759 endg.; Ratsdok. 17278/11

892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012

A

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung:

Während sich das bisherige Programm "Drogenprävention und -aufklärung" auf eine Rechtsgrundlage aus dem Bereich Gesundheitswesen stützte und sich auf gesundheitsbezogene Aspekte, insbesondere auf die Reduzierung drogenbedingter Gesundheitsschäden, erstreckte, geht das Programm "Justiz" das Drogenproblem aus dem Blickwinkel der Kriminalprävention an. Bei der Drogenprävention dürfen die gesundheitsbezogenen Aspekte jedoch nicht ausgeblendet, sondern müssen angemessen berücksichtigt werden und in dem notwendigen Umfang auch förderfähig bleiben.

B