Beschluss des Bundesrates
Vierunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am 21. Dezember 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.