Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der wirtschaftlichen Lage der Fischwirtschaft und ihrer Verbesserung (2006/2110(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118503 - vom 23. Oktober 2006. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 28. September 2006 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. unter Hinweis auf die strategische Bedeutung des Fischereisektors für die sozioökonomische Lage, die Versorgung der Allgemeinheit mit Fisch und die Ausgewogenheit der Lebensmittelbilanz der einzelnen Mitgliedstaaten und der Europäischen Union selbst sowie auf den beträchtlichen Beitrag dieses Sektors zum sozioökonomischen Wohlstand der Küstengemeinden, zur Entwicklung auf lokaler Ebene, zur Beschäftigung, zur Erhaltung bzw. Schaffung von Wirtschaftstätigkeit und Arbeitsplätzen in den vor- und nachgeschalteten Wirtschaftszweigen, zur Versorgung mit Frischfisch und zur Erhaltung örtlicher kultureller Traditionen,

B. unter Hinweis darauf, dass die GFP die durch sie entstehenden Kosten tragen muss, insbesondere für die auf ihrer Grundlage getroffenen Entscheidungen und Maßnahmen,

C. in der Erwägung, dass die durch den Finanzrahmen 2007-2013 gesetzten Betragsgrenzen eingehalten werden müssen, auch wenn zu wünschen gewesen wäre, dass der Fischereisektor eine angemessenere Mittelausstattung erhalten hätte,

D. unter Hinweis darauf, dass die Flotten der Mitgliedstaaten 2004 insgesamt rund 90 000 Fahrzeuge zählten und ungefähr 190 000 Fischer unmittelbar beschäftigten,

E. unter Hinweis darauf, dass die GFP den deutlichen Unterschieden bezüglich der Flotten, der Flottenteile, der Zielarten, der Fanggeräte, der Produktivität, der Verbraucherpräferenzen und der verbrauchten Fischmenge pro Einwohner in den Mitgliedstaaten Rechnung tragen muss - und zudem den besonderen Merkmalen der Fangtätigkeit, die sich aus der sozialen Struktur und den strukturellen und natürlichen Ungleichheiten zwischen den Fischereiregionen ergeben,

F. unter Hinweis darauf, dass die Fortbestandsfähigkeit der Meeresressourcen entscheidende Voraussetzung dafür ist, dass langfristig die Fangtätigkeit fortgesetzt werden kann und der Fischereisektor leistungsfähig bleibt,

G. unter Hinweis darauf, dass die Tätigkeiten des Fischereisektors schwerpunktmäßig in wirtschaftlich schwachen Regionen - zumeist Regionen des Ziels 1 - ausgeübt werden und dass sich die Krise dieses Sektors erheblich auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in diesen Regionen auswirkt,

H. in der Erwägung, dass die GFP die nachhaltige Entwicklung der Fischereiwirtschaft fördern muss,

I. unter Hinweis darauf, dass in bestimmten Fischereien eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Einkommensniveau der von der Fischerei abhängigen Bevölkerung und demjenigen anderer Bevölkerungsgruppen besteht, die noch dadurch verschärft wird dass man den Ungewissheiten der Fangtätigkeit, der Unsicherheit des Wertes der Fänge und den Kosten bestimmter Produktionsfaktoren ausgesetzt ist; unter Hinweis darauf, dass deshalb die gemeinschaftlichen Maßnahmen der von der Fischerei abhängigen Bevölkerung einen angemessenen Lebensstandard gewährleisten müssen, insbesondere durch ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Unternehmen,

J. unter Hinweis auf die Unsicherheit der Einkommen und Löhne der in der Fischerei Tätigen, die sich aus der Art der Vermarktungstätigkeit auf diesem Sektor, der Art der Bildung der Erstverkaufspreise und den außergewöhnlichen Merkmalen dieser Wirtschaftstätigkeit ergibt, was die Beibehaltung bestimmter nationaler und gemeinschaftlicher Beihilfen erforderlich macht,

K. in der Erwägung, dass der Anstieg der Kraftstoffpreise sich unmittelbar negativ auf das Einkommen der Besatzungsmitglieder auswirkt, da die Löhne an die Einnahmen aus dem Erstverkauf der Fänge geknüpft sind, wobei die Lohneinbußen bis zu 25 % betragen können,

L. unter Hinweis darauf, dass die Wirtschaftslage zahlreicher Fischereiunternehmen sich in den letzten Jahren verschlechtert hat und dass durch den Rückgang der Erträge viele Unternehmen sogar zum Aufgeben veranlasst waren, was ungünstige sozioökonomische Folgen hatte,

M. unter Hinweis darauf, dass der Rückgang der Erträge einerseits durch die Beschränkungen der Fangtätigkeit bedingt ist (Verringerung der Kapazitäten, zulässige Gesamtfangmengen, Quoten, Fangverbotszonen, Wiederauffüllungspläne und Verringerung der Zahl der Fangtage) und andererseits durch die anhaltend niedrigen Erstverkaufspreise, die von der Struktur dieses Sektors herrühren (geringe Konzentration des Angebots, wachsende Konzentration der Nachfrage, ungünstige Verteilung des Mehrwerts, stetige Zunahme der Einfuhren von Fischereierzeugnissen, wachsende Erzeugung in der Aquakultur),

N. in der Erwägung, dass die wirtschaftliche und soziale Krise, die der Fischereisektor durchmacht sämtliche Flotten betrifft, wenn auch in unterschiedlichem Maß,

O. unter Hinweis darauf, dass der Fischereisektor allein in den letzten zehn Jahren einen Rückgang der Arbeitsplätze um 35 %, der Zahl der Fahrzeuge um 20 % und der Fangmengen um 28 % zu verzeichnen hatte, trotz der Bemühungen, diese Tendenz durch die Reform der GFP von 2002 umzukehren,

P. in der Erwägung, dass es im Hinblick auf die wirtschaftliche Lebensfähigkeit des Fischereisektors wesentlich ist, dass seine Anpassung mit sozioökonomischen Maßnahmen einhergeht, die insbesondere darauf abzielen, durch die Modernisierung der Flotte höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten, ein hohes Ausbildungsniveau der in diesem Sektor Tätigen zu erreichen und die Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute zu verbessern,

Q. unter Hinweis darauf, dass das Defizit in der auf Fischereierzeugnisse bezogenen Handelsbilanz mit Drittstaaten in den letzten Jahren stufenweise gestiegen ist und dass die Europäische Union bereits mehr als 40 % ihres Bedarfs an Fischereierzeugnissen einführt,

R. unter Hinweis darauf, dass die dynamischen Absatzbedingungen verhindern, dass die Schwankungen der Kostenfaktoren auf den Preis der Fänge durchschlagen, und dass die mittleren Erstverkaufspreise seit 2000 stagniert haben oder zurückgegangen sind ohne dass sich daraus eine Verringerung der Endverbraucherpreise für Frischfisch ergeben hätte,

S. unter Hinweis darauf, dass die gegenwärtige Gemeinsame Marktorganisation für Fischereierzeugnisse nicht immer ausreichend dazu beitragen konnte, dass sich die Erstverkaufspreise günstiger entwickeln und der Mehrwert in der Wertschöpfungskette auf diesem Sektor besser verteilt wird,

T. unter Hinweis darauf, dass die Förderung der undifferenzierten Abwrackung von Fahrzeugen ohne Berücksichtigung der Besonderheiten der einzelnen Flotten, der Fischereiressourcen und des Bedarfs der Fischverbraucher in den einzelnen Ländern zum Motor der Anpassung der Flottengrößen an die vorhandenen Fischereiressourcen geworden ist, was ganz erhebliche wirtschaftliche und soziale Auswirkungen gehabt hat,

U. in der Erwägung, dass von der Verringerung des Fangaufwands bestimmte Mitgliedstaaten stärker betroffen sind als andere und dass einzelne der betreffenden Flotten insgesamt eine über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegende Verringerung vorgenommen andere dagegen den Fangaufwand gesteigert haben,

V. in der Erwägung, dass die Abschaffung bestimmter Fangmethoden automatisch zum Verschwinden verschiedener handwerklicher Fischereien führen wird, was erhebliche soziale und wirtschaftliche Folgen haben wird,

W. unter Hinweis darauf, dass die Kraftstoffpreiserhöhungen der letzten drei Jahre den Fischereisektor besonders hart getroffen haben und dass sie die bereits bestehende Krise wesentlich verschärfen, seinen Betätigungsspielraum und seine wirtschaftliche Lebensfähigkeit beeinträchtigen und die Einkommen der Fischer ganz erheblich schmälern X. unter Hinweis darauf, dass die Kraftstoffpreise von 2004 bis 2006 um rund 100 % gestiegen sind, wodurch in bestimmten Segmenten dieses Sektors die Kraftstoffkosten rund 50 % der gesamten Betriebskosten der Fischereiunternehmen ausmachen Y. unter Hinweis auf Studien, aus denen hervorgeht, dass wegen der Kraftstoffpreiserhöhungen Tausende von Fischereiunternehmen zu verschwinden und Tausende von Arbeitsplätzen verloren zu gehen drohen,

Z. unter Hinweis darauf, dass mehrere Mitgliedstaaten gezielte Maßnahmen getroffen haben um ihre Flotten für die Kraftstoffpreiserhöhungen zu entschädigen, insbesondere durch die Einrichtung von Garantiefonds und vergünstigten Krediten,

Mitteilung der Kommission

Kurzfristige Maßnahmen

Küstenfischerei

Vermarktung

Finanzielle Probleme

Nachhaltigkeit der Ressourcen

Illegaler Fischfang

Forschung

Umsetzung der GFP

Beteiligung an der Umsetzung der GFP


1 ABl. C 271 E vom 7.11.2002, S. 401.
2 ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 324.
3 ABl. L 223 vom 15.8.2006, S. 1.
4 ABl. L 337 vom 30.12.1999, S. 10.