Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit allgemeinen Bestimmungen zur Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments KOM (2004) 628 endg.; Ratsdok. 13688/04

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die finanzielle Ausgestaltung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments wegen der noch laufenden Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 letztlich noch nicht abschließend festgelegt werden kann. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung des Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments der endgültigen Ausgestaltung der Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 Rechnung trägt.