Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Instruments für Stabilität KOM (2004) 630 endg.; Ratsdok. 13690/04

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die finanzielle Ausgestaltung des Instruments für Stabilität wegen der noch laufenden Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 letztlich noch nicht abschließend festgelegt werden kann. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, in den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene darauf zu achten, dass die Mittelausstattung des Stabilitätsinstruments der endgültigen Ausgestaltung der Finanziellen Vorausschau 2007 bis 2013 Rechnung trägt.