Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht des Bewertungsausschusses über die Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung für das 1. bis 4. Quartal 2009 und Stellungnahme der Bundesregierung

Bundesministerium für Gesundheit Bonn, 26. November 2010

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17. Juli 2009 (BGBI. I 2009, Seite 1990) wurde eine neue Berichtspflicht zur Honorarentwicklung in der vertragsärztlichen Versorgung eingeführt. Nach § 87 Absatz 3a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ist der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gebildete Bewertungsausschuss verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vierteljährlich vorläufige und endgültige Daten und Berichte zur aktuellen Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung im Quartal (Quartalsbericht) zu übermitteln. Außerdem muss der Bewertungsausschuss jährlich bis spätestens zum 30. Juni einen Jahresbericht vorlegen.

Das BMG hat diese Berichte dem Deutschen Bundestag jeweils umgehend zuzuleiten.

Die dem BMG übermittelten Datenberichte wiesen bislang nicht die erforderliche Datenqualität und Datenvollständigkeit auf, weshalb das BMG von einer Weiterleitung dieser Berichte an den Deutschen Bundestag abgesehen hatte.

Nunmehr kann ich Ihnen einen nach fachlicher Prüfung hinreichend plausibel und vollständig erscheinenden Bericht des Bewertungsausschusses über die Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung für das vierte Quartal 2009 vorbehaltlich etwaiger weiterer Korrekturen durch die Selbstverwaltung übersenden. Dieser Bericht umfasst die entsprechenden Daten für das erste Quartal 2007 bis einschließlich des vierten Quartals 2009. Ich weise jedoch darauf hin, dass die Auswertungen zur Mengensteuerung der ärztlichen Leistungen über Regelleistungsvolumen in dem beiliegenden Bericht nur für drei von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und damit unvollständig vorliegen.

Ergänzend zu diesem Datenbericht füge ich eine Erläuterung des BMG bei, in der wesentliche Inhalte des Berichtes zusammenfassend und graphisch dargestellt sind.

Der vom Bewertungsausschuss dem BMG eigentlich bis spätestens zum 30. Juni zu übersendende Jahresbericht für das Jahr 2009 wurde mir für Dezember 2010 angekündigt.

Mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr Philipp Rösler

Wird als Bundestags-Drucksache 17/4000 verteilt.