Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates in Bezug auf Vermarktungsnormen KOM (2010) 738 endg.; Ratsdok. 17677/10

Der Bundesrat hat in seiner 879. Sitzung am 11. Februar 2011 gemäß § § 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV)

Die Erarbeitung und Festsetzung derart weitgehender Regelungen ohne eine hinreichende Beteiligung der Mitgliedstaaten ist aus Sicht des Bundesrates abzulehnen, da hier umfangreiche Auswirkungen auf die Länder und Kommunen zu erwarten sind (z.B. im Bereich der Überwachung).

Zu den inhaltlichen Vorschlägen