Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
(Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz - StUmgBG)

Punkt 43 der 953. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2017

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung:

Der Vorschlag trägt dem Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Gemäß Ziff. 15 der Empfehlungsdrucksache 816/1/16 soll ein neuer Artikel 5b eingefügt werden, der das Fernmeldegeheimnis berührt. Der Antrag trägt dem Zitiergebot des Artikels 19 Abs. 1 Satz 2 GG Rechnung.