Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum diagnoseorientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser und zur Änderung anderer Vorschriften
(Zweites Fallpauschalenänderungsgesetz - 2. FPÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 133. Sitzung am 22. Oktober 2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung - Drucksache 015/3974 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ die GRÜNEN eingebrachten


- Drucksache 015/3672 -
unverändert angenommen.

Fristablauf: 18.11.04 Initiativgesetz des Bundestages