Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen KOM (2011) 856 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 892. Sitzung am 10. Februar 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Für eine wirksame Minderung der Lärmbelastungen aus dem Verkehr müssen auch zukünftig alle technischen Potentiale genutzt werden. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, auf die konsequente Umsetzung der sich aus Artikel 7 ergebenden Verpflichtung zu dringen.

Der Bundesrat hält es darüber hinaus für erforderlich, die vorliegenden Grenzwertvorschläge um eine weitere, in die Zukunft gerichtete Absenkungsstufe zu ergänzen. Derzeit enthält der Verordnungsvorschlag mit der Revisionsklausel des Artikels 7 die Möglichkeit, eine weitere zukünftige Absenkungsstufe zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen. Eine frühestmögliche Festlegung würde jedoch mehr Lärmminderungspotenziale haben und für die Hersteller Planungssicherheit erreichen helfen.