Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuordnung der Regelungen über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes mit folgender Maßgabe zuzustimmen:

Zu Artikel 2 (§ 1 Abs. 1 SvEV)

Artikel 2 ist zu streichen.

Folgeänderung

Artikel 5 Abs. 2 ist zu streichen.

Begründung

:

Der Gleichklang zwischen Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht wird durch die vorgelegte Verordnung empfindlich gestört. Nachdem der Deutsche Bundestag im Rahmen der Beratungen des Jahressteuergesetzes 2007 auf Betreiben des Bundesrates auf die Einführung einer Lohnsteuerpflicht für Sanierungsgelder verzichtet hat, sollen nunmehr Sozialversicherungsbeiträge auf Sanierungsgelder erhoben werden.

Es wird daher eine eingehende Prüfung der Frage für erforderlich gehalten, ob die durch die Beitragspflicht der Sanierungsgelder entstehende Ungleichbehandlung im Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die vom allgemeinen Grundsatz abweicht, tatsächlich gewollt und ggf. rechtlich zulässig ist, zumal hier Leistungen dem Arbeitsentgelt zugeordnet werden, die keine Einnahmen des Arbeitnehmers sind.

Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Länder als Arbeitgeber betroffen sind und die Verordnung unmittelbare Auswirkungen auf die Länderhaushalte in Millionenhöhe haben wird, sollten in jedem Fall vor einer endgültigen Beschlussfassung der Innen- und der Finanzausschuss des Bundesrates die Möglichkeit zur Abgabe einer Empfehlung erhalten.