Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik
(LIFE)

Punkt 61 der 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 6 in Drucksache 819/1/11 die folgende Ziffer beschließen:

Der Bundesrat spricht sich aber mit Blick auf die europäische Biodiversitätsstrategie für eine weitere Stärkung von LIFE aus, da er der Auffassung ist, dass das für LIFE eingeplante Budget in Höhe von insgesamt rund 3,61 bzw. 3,22 Milliarden Euro nicht ausreichen wird, um die europäischen Biodiversitätsziele zu erfüllen und bis 2020 den Verlust an biologischer Vielfalt und von Ökosystemdienstleistungen in der EU zu stoppen und den derzeit negativen Trend umzukehren. Der Bundesrat sieht für den Schwerpunkt "Biodiversität" im Teilprogramm "Umwelt" ein Budget in Höhe von mindestens 3 Milliarden Euro als erforderlich an. Damit dieses Ziel erreicht wird, regt der Bundesrat zugunsten von LIFE an, die Spielräume des Budgets "Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen" (Rubrik 2 des Vorschlags der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 bis 2020) auszuschöpfen.