Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen KOM (2005) 548 endg.; Ratsdok. 13425/05

Der Bundesrat hat in seiner 819. Sitzung am 10. Februar 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Daher betrifft das Vorhaben im Schwerpunkt Angelegenheiten der alleinigen Gesetzgebungsbefugnis der Länder. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf seine Stellungnahme gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen und gemäß § 6 Abs. 2 EUZBLG die Verhandlungsführung auf die Länder zu übertragen.