Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG)

Punkt 12 der 851. Sitzung des Bundesrates am 28. November 2008

Der Bundesrat möge beschließen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, bis zum Vorhandensein eines anerkannten Zertifizierungssystems für Palmöl und Sojaöl aus nachhaltigem Anbau andere Nachweisverfahren zuzulassen und eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.

Bis zum Inkrafttreten eines Zertifizierungssystems ist eine zumutbare Übergangsregelung für abgeschlossene Lieferverträge zu treffen.

Begründung

Am 1. Januar 2009 tritt die Neufassung des EEG in Kraft. Im § 27 ist die Höhe der Vergütung für Strom aus Biomasse geregelt und eine Begriffsbestimmung im Sinne der Vorschrift (Anlage 2) vorgenommen worden. Gemäß Anlage 2 III Ziffer 6 (Positivliste) gelten Palmöl und Sojaöl nur dann als nachwachsende Rohstoffe im Sinne des Gesetzes, wenn die Anforderungen des § 64 Abs. 2 Nr. 1 eingehalten sind. Diese verlangen die Herkunft aus nachhaltiger Erzeugung. Zurzeit existieren weder die entsprechende Verordnung noch Zertifizierungssysteme zum Nachweis der nachhaltigen Erzeugung der Öle. Dies kann zur Folge haben, dass ab Jahresbeginn 2009 Anlagenbetreiber, die langfristige Lieferverträge für diese Biotreibstoffe abgeschlossen haben, nicht mehr den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen bekommen und in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, bzw. langwierige Streitigkeiten zwischen Erzeugern und Abnehmern entstehen.