Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 165/94 und Nr. 078/2008 des Rates KOM (2010) 745 endg.

879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Finanzausschuss (Fz) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV)

Es handelt sich bei diesen Regelungen nicht um "nicht wesentliche Vorschriften" der Verordnung, wie im vorgelegten Vorschlag beschrieben. Die Bescheinigende Stelle, deren Benennung und deren Verantwortungsbereich sowie das Verwaltungs- und Kontrollsystem sind Grundpfeiler der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik. Vorgaben der Kommission zu diesen Bereichen haben erhebliche Auswirkungen auf den administrativen Aufwand in den Mitgliedstaaten. }

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Es ist erforderlich, dass die Darstellung der zweckgebundenen Einnahmen in Artikel 34 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 in der Form erfolgt, dass eindeutig festgelegt wird, welche Beträge dem Fonds gutzuschreiben sind und welche vom Mitgliedstaat einbehalten werden können.