Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen

Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26. November 2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. Oktober 2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Abs. 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zusammen mit den Ländern ein Konzept für eine Reform der gesetzlichen Unfallversicherung zu entwickeln, das baldmöglichst in die Vorlage eines Gesetzentwurfs münden soll. Dazu wird umgehend eine Bund-Länderarbeitsgruppe eingesetzt.

Der Bundesrat erinnert an seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und des Sozialgerichtsgesetzes (231/03). Im Rahmen der Gesamtreform der sozialen Sicherungssysteme ist auch die gesetzliche Unfallversicherung schnellstmöglich auf die gewandelten Bedingungen des europäischen Binnenmarktes und einer globalisierten Wirtschaft auszurichten. Die versicherten Risiken und die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind auf das langfristig Finanzierbare zu konzentrieren.