Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung

829. Sitzung des Bundesrates am 15. Dezember 2006

A

Zu Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b ( § 1 Abs. 2 StDÜV)

In Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b ist in § 1 Abs. 2 Satz 2 das Wort "Einvernehmen" durch das Wort "Benehmen" zu ersetzen.

Begründung

:

In der derzeit gültigen Fassung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung lautet die entsprechende Formulierung des § 1 Abs. 2 "... im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik...".

Die in der Verordnung vorgesehene Formulierung "im Einvernehmen" mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für das von den Ländern entwickelte Automationsverfahren zur Übermittlung von Steuerdaten (ELSTER) bedeutet hingegen einen massiven Eingriff in die Organisationshoheit der Länder. Die Mitbestimmung einer Bundesbehörde bei der nach automationstechnischen und organisatorischen Belangen der Länder gestalteten Steuersoftware würde den getroffenen Festlegungen zur Entwicklung einheitlicher Steuersoftware widersprechen (Vorhaben KONSENS).

Das Verfahren ELSTER hat sich im Laufe der vergangenen Jahre als das führende eGovernment-Projekt in Deutschland bewährt (rund 50 Mio. Steuererklärungen bzw. -anmeldungen jährlich). Durch die beabsichtigte Formulierung "... im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik..." würden bürokratische Hindernisse entstehen, die künftig eine nachgewiesenermaßen erfolgreiche Projektarbeit gefährden.

Die bisherige Formulierung "im Benehmen" stellt eine Einbeziehung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik im Wege einer "externen" Qualitätssicherung dar, die ausdrücklich gewünscht und auch beizubehalten ist.

B