Antrag des Landes Hessen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009

Punkt 49 der 879. Sitzung des Bundesrates am 11. Februar 2011

Der Bundesrat möge anstelle der Empfehlung in Ziffer 5 in BR-Drucksache 834/1/10 die folgende Ziffer beschließen:

"5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich in den weiteren Beratungen dafür einzusetzen, dass den Banken neben der Angabe der BIC auch die Pflicht zu einer automatischen technischen Umwandlung der bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen in die IBAN übertragen wird, damit die Kunden die Möglichkeit haben, für inländische Zahlungsvorgänge weiterhin die für nationale Zahlverfahren verwendete Kundenkennung (Kontonummer/Bankleitzahl) zu nutzen."

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Ziffer 5 wendet sich der Sache nach direkt gegen die Konzeption der Kommission, wenn sie unterstellt, dass zwischen innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Zahlungen zu unterscheiden sei. Dies suggeriert, dass die Kommission nur den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr vereinfachen wolle. Dies ist aber nicht der Fall, da die Vorlage gerade von der Vereinheitlichung innerstaatlicher und grenzüberschreitender Zahlungen und von der Installation eines einheitlichen - SEPA genannten - Zahlungssystems ausgeht. Durch den Antrag soll das wesentliche Anliegen des Verbraucherschutzes in der Sache, die sogenannte "Konvertierungslösung", herausgestellt werden.