Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2005

Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 681 01 - Erziehungsgeld -

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 22. November 2005
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kap. 1710 Tit. 681 01 - Erziehungsgeld - eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 135.000 T€ zu leisten.

Die üpl. Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG).

Die Zahl der Erziehungsgeldempfänger ist im laufenden Jahr höher als bei der Haushaltsaufstellung erwartet.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller