Unterrichtung durch die Bundesregierung
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 17. Dezember 2010
Die Bundeskanzlerin

An den Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates

Die Bundesregierung hat beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2010 verabschiedeten Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes einberufen wird.

Dr. Angela Merkel

An die Präsidentin des Bundesrates

Das vorstehende Schreiben wurde dem Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses am 17. Dezember 2010 zugeleitet.

Versagung der Zustimmung durch den Bundesrat: 789/10(B) HTML PDF