Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Gesetz über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG
(Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz)

Punkt 49 b) der 828. Sitzung des Bundesrates am 24. November 2006

Der Bundesrat möge aus folgendem Grund beschließen, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG einzuberufen:

Zu Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a ( § 10 Abs. 3 BImSchG):

In Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe a wird § 10 Abs. 3 Satz 1 wie folgt gefasst:

(3) Sind die Unterlagen des Antragstellers vollständig, so hat die zuständige Behörde das Vorhaben in ihrem amtlichen Veröffentlichungsblatt und in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind, öffentlich bekannt zu geben; die Bekanntmachung kann zusätzlich auch im Internet erfolgen."

Begründung:

Die Veröffentlichung von Vorhaben im Internet ist zwar vom Bundesrat gefordert worden (Beschluss vom 22. September 2006, 825. Sitzung, Bundestag übernommen worden. Eine erneute Überprüfung dieser Vorschrift hat ergeben, dass der Veröffentlichung in Tageszeitungen gegenwärtig noch eine vorrangige Rolle zuzuschreiben ist. Vor diesem Hintergrund wird die Veröffentlichung im Internet zunächst als weitere mögliche Alternative angeboten.