Antrag der Länder Bayern, Hessen
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Bürgerinitiative KOM (2009) 622 endg.; Ratsdok. 16195/09

Punkt 24 der 866. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010

Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 11 in BR-Drucksache 841/1/09 die folgende Ziffer beschließen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Ein EU-einheitliches Mindestalter von 16 Jahren wird abgelehnt. Es entspricht der gängigen Praxis in den Mitgliedstaaten, in denen bereits nationale Regelungen zu Volks- oder Bürgerinitiativen bestehen, bei der Frage der Beteiligungsbefugnis an die jeweiligen Wahlrechtsvoraussetzungen anzuknüpfen. Artikel 11 Absatz 4 EUV soll die Rechte der Unionsbürger stärken. Eine Anknüpfung an den Status als (wahlberechtigter) Staatsbürger ist daher konsequent.