Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 22. November 2007 teilt der Deutsche Bundestag mit, dass er in seiner 126. Sitzung am 15. November 2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/7149 - den von den Fraktionen der CDU / CSU und SPD und den von der Bundesregierung eingebrachten

unverändert angenommen hat.


Fristablauf: 18.12.07
Erster Durchgang: Drucksache. 713/07 (PDF)