Antrag der Länder Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007

Der Hessische Ministerpräsident Wiesbaden, den 17. November 2006

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Hessische Landesregierung, die Bayerische Staatsregierung und die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen haben beschlossen, dem Bundesrat die anliegende


mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 24. November 2006 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.


Mit freundlichen Grüßen
Roland Koch

Entschließung des Bundesrates zur deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat sieht in der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 eine große Chance für die Bundesrepublik Deutschland, deutliche Impulse für die weitere Europäische Einigung zu setzen, eine Perspektive für den Reformprozess aufzuzeigen und dabei zugleich deutsche Positionen nachhaltig einzubringen. Er begrüßt daher das angekündigte Engagement der Bundesregierung bei der deutschen Ratspräsidentschaft und unterstreicht die Bereitschaft der Länder, die deutsche Ratspräsidentschaft im Geiste gesamtstaatlicher und europäischer Verantwortung aktiv mitzugestalten. In diesem Sinne haben die Regierungschefs der Länder am 22. Juni 2006 "Prioritäre Anliegen der Länder im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft 2007" beschlossen.

Der Bundesrat bekräftigt seine Unterstützung des Europäischen Verfassungsvertrags und sieht diesen weiterhin als wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgernähe, Demokratie, Transparenz, Effizienz und Subsidiarität in der EU an. Der Bundesrat erwartet daher einen von der deutschen Ratspräsidentschaft ausgehenden, wichtigen Impuls zur Wiederbelebung des Verfassungsprozesses. Im Hinblick auf die Diskussion um Modifikationen des Verfassungsvertrages bleibt es aus Sicht des Bundesrates vorrangiges Ziel, die rechtliche und politische Substanz des vorliegenden Vertrages zu bewahren.

Zukünftige Erweiterungen setzen aus Sicht des Bundesrates die strikte Erfüllung der Beitrittskriterien auf Seiten der Beitrittskandidaten sowie eine Beachtung des Kriteriums der Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union voraus.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den auf Kernfragen konzentrierten Lissabon-Prozess zum Reformmotor in der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln. Wichtige Ziele dieses Prozesses sind nach Ansicht des Bundesrates die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinschaft. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unternehmen, bessere Rechtsetzung, ökologische Innovation und ein ausgeglichenes Verhältnis von Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftlicher Dynamik und sozialer Sicherheit sind aus Sicht des Bundesrates zentrale Anforderungen an eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die weitere aktive Mitgestaltung der Präsidentschaft durch die Länder eine laufende, frühzeitige und umfassende Information durch die Bundesregierung erfordert.