Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007

Der Bundesrat hat in seiner 828. Sitzung am 24. November 2006 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zur deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007

Der Bundesrat sieht in der deutschen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 eine große Chance für die Bundesrepublik Deutschland, deutliche Impulse für die weitere europäische Einigung zu setzen und eine Perspektive für den Reformprozess aufzuzeigen. Er begrüßt daher das angekündigte Engagement der Bundesregierung bei der deutschen Ratspräsidentschaft und unterstreicht die Bereitschaft der Länder, die deutsche Ratspräsidentschaft im Geiste gesamtstaatlicher und europäischer Verantwortung aktiv mitzugestalten. In diesem Sinne haben die Regierungschefs der Länder am 22. Juni 2006 "Prioritäre Anliegen der Länder im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft 2007" beschlossen.

Der Bundesrat bekräftigt seine Unterstützung des Vertrags über eine Verfassung für Europa und sieht diesen weiterhin als wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgernähe, Demokratie, Transparenz, Effizienz und Subsidiarität in der EU an. Der Bundesrat erwartet daher einen von der deutschen Ratspräsidentschaft ausgehenden, wichtigen Impuls zur Wiederbelebung des Verfassungsprozesses, der die rechtliche und politische Substanz des vorliegenden Vertrages bewahrt.

Zukünftige Erweiterungen setzen aus Sicht des Bundesrates die strikte Erfüllung der Beitrittskriterien auf Seiten der Beitrittskandidaten sowie eine Beachtung des Kriteriums der Aufnahmefähigkeit der EU voraus.

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den auf Kernfragen konzentrierten Lissabon-Prozess zum Reformmotor in der EU und den Mitgliedstaaten weiterzuentwickeln.

Wichtige Ziele dieses Prozesses sind nach Ansicht des Bundesrates die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des sozialen Zusammenhalts, die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gemeinschaft und ökologische Nachhaltigkeit. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Unternehmen, bessere Rechtsetzung, ökologische Innovation und ein ausgeglichenes Verhältnis von Wettbewerbsfähigkeit, wirtschaftlicher Dynamik und sozialer Sicherheit sind aus Sicht des Bundesrates zentrale Anforderungen an eine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass die weitere aktive Mitgestaltung der Präsidentschaft durch die Länder eine laufende, frühzeitige und umfassende Information durch die Bundesregierung erfordert.