Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze
(Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)

892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012

A

Zum Gesetzentwurf insgesamt

Der Bundesrat stellt fest, dass der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) eine besondere Bedeutung für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder zukommt. Sie unterstützt alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder in einer schwierigen Lebenssituation und sorgt für eine finanzielle Entlastung. Die Unterhaltsleistung nach dem UVG hat in vielen Fällen auch armutsreduzierende Wirkung. Durch einen konsequenten Rückgriff soll die Unterhalt schuldende Person auch für Zeiten nach dem Bezug des Unterhaltsvorschusses zur Unterhaltszahlung angehalten werden. Langfristig werden dadurch die alleinerziehenden Elternteile und ihre Kinder zusätzlich unterstützt.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die im Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz vorgesehenen Erleichterungen des Rückgriffs auf die den Unterhalt schuldende Person das wirtschaftliche Ungleichgewicht zwischen getrennt lebenden Elternteilen abschwächen helfen können. Als Folge der Entbürokratisierung frei gewordene Kapazitäten müssen in der Praxis besonders dafür genutzt werden, beide Elternteile zur dauerhaften gemeinsamen Verantwortung für den Unterhalt des Kindes zu gewinnen.

Insbesondere die vorgesehene Evaluation des Kontenabrufs muss Rückschlüsse über eventuellen weiteren Handlungsbedarf ermöglichen.

Der Bundesrat erhofft sich von der Reform eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren sowie eine Verminderung von Gerichtsverfahren. Sollte sich diese Erwartung nicht erfüllen, müssen weitere Reformmaßnahmen geprüft werden. Ziel ist die notwendige Gewinnung von Arbeitskapazitäten bei den Unterhaltsvorschussstellen, um im Zusammenwirken mit anderen Stellen die Leistungsfähigkeit und die persönliche Verantwortungsübernahme der Eltern für ihr Kind zu stärken. Damit könnte die Gesamtsituation des Kindes langfristig verbessert werden.

Der Bundesrat erinnert daran, dass im Rahmen der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen auch der Unterhaltsvorschuss als wichtige familienpolitische Leistung untersucht wird. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sind für eine Weiterentwicklung des Unterhaltsvorschussgesetzes, gerade auch im Zusammenwirken mit anderen familienpolitischen und sozialrechtlichen Leistungen zu nutzen. Schnittstellenprobleme, die bei den Leistungsberechtigten und bei der Verwaltung zu Aufwand und Kosten führen, müssen beseitigt werden, um mehr Kapazitäten für die Förderung des Kindeswohls zu gewinnen.

B