Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. November 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.