Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zum lran

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118909 - vom 22. November 2005. Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 13. Oktober 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Iran

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Artikel IV des NVV regelt, dass dieser Vertrag nicht so auszulegen ist, als werde dadurch das unveräußerliche Recht aller Vertragsparteien beeinträchtigt, unter Wahrung der Gleichbehandlung und in Übereinstimmung mit den Artikeln I und II dieses Vertrags die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln,

B. in der Erwägung, dass der Iran den EU-3 (Deutschland, Frankreich und Vereinigtes Königreich) zugesagt hat, das Zusatzprotokoll zum NVV ("Zusatzprotokoll") anzuwenden, auch ohne es ratifiziert au haben,

C. in der Erwägung, dass der Iran es der IAEO zufolge in einer Reihe von Fällen über einen längeren Zeitraum hinweg versäumt hat, seine Verpflichtungen gemäß dem NVV-Sicherungsabkommen ("Sicherungsabkommen") in Bezug auf die Deklarierung von Nuklearmaterial, dessen Verarbeitung und Nutzung sowie hinsichtlich der Deklarierung von Anlagen, in denen derartiges Material verarbeitet und gelagert worden war, zu erfüllen,

D. in der Erwägung, dass die IAEO in ihren bisherigen Resolutionen ihrer Ungewissheit bezüglich der Motive des Iran Ausdruck verlieh, als dieser es versäumte, wichtige Erklärungen abzugeben, und ihre Sorge hinsichtlich der weiterhin lückenhaften Informationen über die vielen in Bezug auf eine Weiterverbreitung heiklen Aspekte des iranischen Atomprogramms unterstrich,

E. in der Erwägung, dass die IAEO darauf hingewiesen hat, dass die vollständige und nachhaltige Umsetzung der Aussetzung aller Anreicherungsaktivitäten seitens des Iran, die gegenüber der IAEO am 14. November 2004 als freiwillige, rechtlich nicht bindende vertrauensbildende Maßnahme angekündigt wurde und die von der IAEO zu verifizieren ist, für die Regelung der noch zu klärenden Fragen wesentlich ist,

F. in der Erwägung, dass der Iran nach der Aussetzung seiner Gespräche mit den EU-3 im August 2005 seine Aktivitäten zur Umwandlung von Uran in seiner Urankonversionsanlage in Isfahan wieder aufgenommen und die vom Generaldirektor der IAEO an dieser Anlage angebrachten Siegel entfernt hat, die Aussetzung der Urananreicherung selbst jedoch aufrecht erhalten hat,

G. in der Erwägung, dass am 11. August 2005 im Bericht der IAEO festgestellt wurde, dass die Verseuchung von iranischem Atommaterial mit hoch angereichertem Uran ihren Ursprung in Pakistan hatte,

H. in der Erwägung, dass der Gouverneursrat der IAEO in seiner Resolution vom 24. September 2005 die Auffassung vertritt, dass die Besorgnisse wegen des Atomprogramms des Iran in die Zuständigkeit des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen fallen, gleichzeitig aber seinen Generaldirektor auffordert, seine Bemühungen um eine Umsetzung dieser und früherer Resolutionen fortzusetzen und sich für weitere Fortschritte in den Verhandlungen mit dem Iran einzusetzen,

I. in der Erwägung, dass dank der erweiterten Kontrollrechte im Rahmen des Zusatzprotokolls der Iran das Land ist, in dem in den vergangenen zwei Jahren die meisten IAEO-Inspektionen stattfanden, was auch für die wieder aufgenommenen Aktivitäten in Isfahan gilt, weshalb die Bedeutung der vom Iran geforderten Ratifizierung nachdrücklich unterstrichen wird,

J. in der Erwägung, dass für die Beziehungen der EU zum Iran in den vergangenen Jahren ein dreigeteilter Ansatz maßgeblich war, nämlich Verhandlungen über ein Handels- und Kooperationsabkommen, der politische Dialog und ein Menschenrechtsdialog, sowie in der Überzeugung, dass diese drei Aspekte nicht voneinander zu trennen sind,

K. in der Erwägung, dass sich die Lage im Iran bezüglich der Ausübung der bürgerlichen Rechte und politischen Freiheiten seit den Präsidentschaftswahlen vom Juni 2005 trotz mehrerer Versprechen der iranischen Regierung, die universellen Werte zu fördern, weiter verschlechtert hat,

L. in der Erwägung, dass Amnesty International und Human Rights Watch in den vergangenen Monaten verstärkt über Menschenrechtsverletzungen im Iran berichtet haben,

M. in der Erwägung, dass es zunehmende Berichte über Hinrichtungen und Todesurteile, insbesondere im Fall von jugendlichen Straffälligen und Minderheiten, gibt, wobei offensichtlich international anerkannte Kriterien und Standards verletzt werden,

N. vor allem besorgt wegen der zunehmenden Berichte über willkürliche Festnahmen und Bedrohungen von Journalisten, Cyberjournalisten und Webloggern, darunter Ahmad Seraajee, der am 30. Juni 2005 verhaftet wurde, sowie unter Hinweis auf die fortdauernde Inhaftierung weiterer Journalisten wegen der bloßen Ausübung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit, darunter insbesondere Akbar Ganji, der vor mehr als fünf Jahren mit 17 weiteren iranischen Journalisten festgenommen wurde und sich aufgrund eines 60tägigen Hungerstreiks in einem äußerst schlechten Gesundheitszustand befindet, dessen Frau jedoch der Zutritt zu ihm verweigert wurde,

O. ferner besorgt wegen der Einzelhaft des Anwalts Abdolfattah Soltani, der seit dem 30. Juli 2005 inhaftiert ist und in seiner Eigenschaft als Gründungsmitglied des "Defenders of Human Rights Centre" (DHRC) Gastredner im Europäischen Parlament war,

P. in der Erwägung, dass der Iran immer noch nicht Vertragsstaat des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau ist,

Q. tief besorgt, dass der Iran den Menschenrechtsdialog EU-Iran abgebrochen hat, der bis vor kurzem stattfand, und darüber verunsichert, dass es keine Anzeichen für die Umsetzung der vom Iran in diesem Dialog eingegangenen Verpflichtung gibt, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit im Iran zu verstärken,


1 ABl. C 174 E vom 14.7.2005, S. 190.
2 ABl. C 247 E vom 6.10.2005, S. 159.

Nuklearproblematik

Menschenrechte