Beschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 16. November 2007 zu dem von ihm verabschiedeten Sechsten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Drucksachen 016/6741, 016/7151(neu) - die beigefügte Entschließung unter Nummer II der Beschlussempfehlung auf

"Die Zahlung des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose wird gemäß der Vereinbarung der Koalitionspartner ohne zusätzliche Belastungen für die Bundesagentur für Arbeit wie folgt verlängert:

Auf jeden Fall muss die Bundesagentur für Arbeit in der Lage sein und bleiben, im Interesse der Arbeitslosen eine aktive, integrierende Arbeitsmarktpolitik in erforderlichem Umfang zu machen (Eingliederungstitel) und die nötige Pensionsrückstellung zu sichern."