Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu Frauen und Armut in der Europäischen Union

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 118909 - vom 22. November 2005. Das Europäische Parlament hat die

Entschließung in der Sitzung am 13. Oktober 2005 angenommen.

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Frauen und Armut in der Europäischen Union (2004/2217(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in Anbetracht des Leitmotivs des Internationalen Tags der Armutsbekämpfung (17. Oktober): "Wo immer Menschen dazu verurteilt sind, im Elend zu leben, werden die Menschenrechte verletzt. Sich mit vereinten Kräften für ihre Achtung einzusetzen, ist unsere heilige Pflicht",

B. angesichts der zwingenden Notwendigkeit, die Entstehung eines neuen Europa zu fördern, das sich durch die kreative Koexistenz der Kulturen und Mentalitäten und den uneingeschränkten Respekt des Andersseins als ein Ort auszeichnet, an dem sich die verantwortliche Freiheit nicht auf den freien Verkehr des Kapitals beschränkt und die Bürger ihre Fähigkeiten unabhängig von ihrem sozialen Status mit anderen teilen, sodass dem Gemeinwohl in Ost und West die Kreativität jedes Einzelnen zugute kommt und seine Würde geschützt wird,

C. in der Erwägung, dass in 17 Mitgliedstaaten Frauen bei weitem öfter als Männer dem Risiko extremer Armut ausgesetzt sind,

D. in Anbetracht des Auftretens neuer Formen von Armut und Ausgrenzung, dem innovative und konkrete Maßnahmen entgegengesetzt werden müssen, um denen zu helfen, die in Not sind,

E. in der Erwägung, dass je länger Menschen am Rande der Armutsgrenze mit einem besonders niedrigen Einkommen leben, desto größer die Gefahr des Abgleitens in dauerhafte wirtschaftliche Verelendung und soziale Ausgrenzung ist; daher in der Erwägung, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nicht nur auf die Unterstützung von Personen abzielen dürfen, die bereits unter Bedingungen der wirtschaftlichen Verelendung leben, sondern auch rechtzeitig auf die Vermeidung und Bewältigung von Phänomenen, die Bürger in die wirtschaftliche und soziale Verelendung führen ausgerichtet sein müssen,

F. in der Erwägung, dass angesichts des offensichtlichen Zusammenhangs zwischen der Aktionsplattform von Beijing und der Lissabonner Strategie die Notwendigkeit, das produktive Potenzial der europäischen Arbeitskraft zu nutzen, ein Schlüsselelement für die Verwirklichung der allgemeinen Ziele der Strategie von Beijing und Lissabon darstellt,

G. in der Erwägung, dass der Beseitigung der Armut und den sozialen Aspekten der Lissabon-Strategie weniger Aufmerksamkeit zuteil wurde als den Themen Preisstabilität, Kostenreduzierung und Haushaltsdefizit,

H. in der Erwägung, dass der Anteil von Kindern und Jugendlichen, die in extremer Armut leben, höher als der Durchschnitt ist; in der Erwägung, dass vor allem Frauen von extremer Armut betroffen sind,

I. in der Erwägung, dass Globalisierung und Informatisierung einigen Frauen zwar größere wirtschaftliche Chancen und Unabhängigkeit eröffnet haben, viele andere wegen der daraus resultierenden Ungleichheiten auf internationaler wie nationaler Ebene jedoch an den Rand gedrängt und um die Vorteile dieses Prozesses gebracht wurden,

J. in der Erwägung, dass Armut oftmals eng mit Rassendiskriminierung und sich daraus ergebender Intoleranz zusammenhängt und dass solche Verhaltensweisen die Bedingungen von Armut, Marginalisierung und sozialer und wirtschaftlicher Ausgrenzung von Frauen in Minderheitengruppen verschärfen,

K. in der Erwägung, dass eine Erwerbstätigkeit allein noch keinen angemessenen Schutz gegen extreme Armut bietet: in der Erwägung, dass hauptsächlich als Folge der Aufteilung der Berufsfelder mehr Frauen als Männer schlechter bezahlte Stellen innehaben, wobei Sozialversicherungsleistungen allein häufig ebenfalls keinen Schutz gegen extreme Armut bieten,

L. in der Erwägung, dass die Lohnkluft zwischen Männern und Frauen in Europa durchschnittlich nach wie vor 16% bis 33% beträgt, sowie in der Erwägung, dass im Hinblick auf die Umsetzung des Grundsatzes "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit", der vor 30 Jahren mit der Richtlinie 75/117/EWG über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen5 eingeführt wurde, kein echter Forschritt zu verzeichnen ist, und dass im Vergleich zu 6,6% bei den Männern 30% der erwerbstätigen Frauen in Europa eine Teilzeitbeschäftigung ausüben, für die sie sich häufig nicht freiwillig, sondern wegen des Mangels an bezahlbaren Kinderbetreuungsmöglichkeiten entschieden haben,

M. in der Erwägung, dass weibliche Haushaltsvorstände zwischen 9%-26% weniger Einkommen erzielen als die männlichen Vorstände, wobei das Vereinigte Königreich (26%) an der Spitze liegt, gefolgt von Schweden (14%), Frankreich (12%), den Niederlanden (11%), Deutschland (10%) und Italien (9%),

N. in der Erwägung, dass Arbeit für in Armut lebende Familien und Einzelpersonen einerseits eine Einkommensquelle und andererseits einen Faktor der sozialen Integration darstellt, da sie über die wirtschaftliche Unterstützung hinaus die Teilhabe des Individuums an der Gesellschaft als Ganzes fördert und zur Entwicklung seiner Persönlichkeit beiträgt; in der Erwägung, dass ein Arbeitsplatz jedoch nicht ausreicht, um ein bürgerschaftliches Bewusstsein zu entwickeln,

O. in der Erwägung, dass die Gefahr von Armut und Verelendung auch die über 65 jährigen betrifft, dass 2/3 der über 65jährigen zumindest in Europa Frauen sind und sich die Mängel von Versicherungs- und Rentensystemen auf Personen mit einer schlechteren Stellung auf dem Arbeitsmarkt auswirken, wie dies bei den Frauen der Fall ist, die weniger Jahre arbeiten, schlechter als die Männer bezahlt werden oder eine unbezahlte Arbeitsleistung erbringen,

P. in der Erwägung, dass die Zahl der Familien mit nur einem Elternteil in den letzten Jahren gestiegen ist, dass für die Mitglieder dieser Familien ein weitaus höheres Armutsrisiko besteht, und dass 85% der Familien mit nur einem Elternteil von Frauen geführt werden, was die benachteiligte Stellung der Frau in Bezug auf das Phänomen der Armut noch stärker verdeutlicht,

Q. in der Erwägung, dass man die Armut der Frauen nicht beseitigen kann, ohne die Rolle der Männer im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode und der nationalen Pläne für Beschäftigung und soziale Eingliederung in Betracht zu ziehen,

R. in Erwägung des Problems der häuslichen Gewalt gegen Frauen, das zur Zerstörung ihrer geistigen Gesundheit, zu ihrer gesellschaftlichen Isolierung und zur Verminderung ihrer beruflichen Leistung mit negativen Folgen für ihre Stellung am Arbeitsplatz führt, und in der Erwägung, dass ein hoher Prozentsatz der obdachlosen Frauen Haus und Familie wegen der gegen sie ausgeübten Gewalt verlassen hat und an der Grenze zu sozialer Verelendung und Armut steht,

S. in der Erwägung, dass Frauen aus ethnischen oder religiösen Minderheiten aufgrund ihres Geschlechts und ihrer Herkunft oder Religion eine doppelte Diskriminierung erfahren, die sie häufig daran hindert, einen Arbeitsplatz zu finden; in der Erwägung, dass diese Frauen aufgrund dieser Situation entweder in extremer Armut in Abhängigkeit von ihrem Ehemann leben oder gezwungen sind, ohne Sozialschutz und unter elenden Arbeitsbedingungen illegal zu arbeiten,

Indikatoren und Methodologie

Partnerschaft mit den ärmsten Frauen

Vereinbarung von Familien- und Berufsleben in einem benachteiligten Umfeld

Beitrag der Zivilgesellschaft


1 ABl. C 87 E vom I I.4.2002, S. 253.
2 ABl. C 77 vom 14.3.1994, S. 43.
3 ABl. L 245 vom 26.8.1992, S. 49.
4 ABl. C 180 E vom 31.7.2003, S. 68.
5 ABl. L 45 vom 19.2.1975, S. 19.
6 Entsprechend der Definition von Artikel 25 der Allgemeinen Erkärung der Menschenrechte und der revidierten Europäischen Sozialcharta des Europarats, Teil i, Grundsatz I I.
7 FiFTY-SiXTH WORLD HEALTH ASSEMBLY A56/27, Provisional agenda item 14.18, 24 April 2003, international Conference on Primary Health Care, Alma-Ata: twentyfifth anniversary, Report by the Secretariat.