Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 9. November 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/3319 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes - Drucksache 016/2855 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 15.12.06
Erster Durchgang: Drucksache. 544/06 (PDF)