Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Schengener Informationssystem II und zum Visa-Informationssystem: Sachstand

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319666 - vom 12. November 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Oktober 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Kommission mit der Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 des Rates vom 6. Dezember 2001 ein Mandat für die Entwicklung der zweiten Generation des Schengener Informationssystems (SIS)1 erteilt wurde, das im März 2007 seinen Betrieb aufnehmen sollte,

B. in der Erwägung, dass das Parlament am 13. Oktober 2006 die Verordnung (EG) Nr. 1987/20062 zur Schaffung der Rechtsgrundlage für das SIS II angenommen hat,

C. in der Erwägung, dass zahlreiche Probleme und Verzögerungen letztlich dazu geführt haben, dass das neue System immer noch nicht in Betrieb gegangen ist und sogar die Durchführbarkeit des Projekts in Frage gestellt wird,

D. in der Erwägung, dass eine Reihe von Ländern, darunter Irland, das Vereinigte Königreich, Zypern, Bulgarien, Rumänien und Liechtenstein, nicht in das SIS-System einbezogen wird, bevor nicht eine Lösung gefunden ist,

E. in der Erwägung, dass der Rat "Justiz und Inneres" auf seiner Tagung am 4. und 5. Juni 2009 eine Reihe von Schlussfolgerungen über die zukünftige Entwicklung des SIS II angenommen und beschlossen hat, dass die Entwicklung des Systems auf der Grundlage des laufenden SIS-II-Projekts fortgeführt werden wird, dass jedoch das alternative Szenario SIS 1+ RE als eine Art Auffanglösung bereitgehalten wird,

F. in der Erwägung, dass zwei Funktionstests (so genannte "Meilenstein"-Tests) durchzuführen sind, der erste Ende 2009 und der zweite im Sommer 2010,

G. in der Erwägung, dass mit der Inbetriebnahme des SIS II nunmehr erst im letzten Quartal 2011 gerechnet wird,

H. in der Erwägung, dass das Parlament am 7. Juni 2007 die Verordnung (EG) Nr. 767/20083 zur Schaffung der Rechtsgrundlage für das Visa-Informationssystem (VIS) angenommen hat,

I. in der Erwägung, dass die Einrichtung des VIS, welches auf derselben technischen Plattform beruht und von demselben Auftragnehmer entwickelt wurde wie das SIS-II-System, ebenfalls eine Priorität für die Europäische Union darstellt,

J. in der Erwägung, dass sich auch das VIS verzögert, da das Datum für die Einführung, die für Ende 2009 vorgesehen war, nicht eingehalten werden wird und sich die Inbetriebnahme über September 2010 hinaus verschieben könnte, weil bei der Errichtung des zentralen VIS durch die Kommission und bei den Vorbereitungen auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten Probleme aufgetreten sind,