Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Demokratieaufbau in den Außenbeziehungen der EU

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 319666 - vom 12. November 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Oktober 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Demokratie und Menschenrechte zu den Grundwerten der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten zählen und von Beginn an zentrale Bestandteile der europäischen Integration waren,

B. in der Erwägung, dass die grundlegenden Verträge der Europäischen Union einen konsequenten Einsatz für Demokratie und Menschenrechte unterstreichen und die politischen Kriterien von Kopenhagen betreffend "stabile Institutionen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte und die Achtung und den Schutz von Minderheiten garantieren", ein Schlüsselelement des Erweiterungsprozesses bilden,

C. in der Erwägung, dass die Vorstellungen der EU von Aufbau und Unterstützung der Demokratie noch nicht in einem einzigen Dokument dargelegt wurden,

D. in der Erwägung, dass die erfolgreiche Integration politischer, sozialer und wirtschaftlicher Rechte in den umfassenden Demokratiebegriff der EU entscheidend zur Verwirklichung von Stabilität und Wohlstand in einem in der Weltgeschichte bisher unbekannten Ausmaß beigetragen hat,

E. in der Erwägung, dass eines der Hauptziele der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 11 des EU-Vertrages "die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten" ist,

F. in der Erwägung, dass die Union sich gemäß Artikel 21 des EU-Vertrags in der Fassung des Vertrags von Lissabon "bei ihrem Handeln auf internationaler Ebene von den Grundsätzen leiten [lässt], die für ihre eigene Entstehung, Entwicklung und Erweiterung maßgebend waren", und dass sie "auf die Kohärenz zwischen den einzelnen Bereichen ihres auswärtigen Handelns sowie zwischen diesen und ihren übrigen Politikbereichen achtet",

G. in der Erwägung, dass die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte eine Grundvoraussetzung für die Existenz einer demokratischen Gesellschaft ist, wie in der Resolution A/RES/59/201 der UN-Generalversammlung bekräftigt wird, und dass demokratische Systeme in ihrer Form und Ausgestaltung zwar sehr unterschiedlich sein können, wie dies etwa innerhalb der Europäischen Union der Fall ist, Demokratie jedoch ein universeller Wert ist und ihre wesentlichen Grundsätze und Elemente in zahlreichen internationalen Erklärungen und Übereinkommen verankert sind; in der Erwägung, dass diese Elemente in den beiden obengenannten Resolutionen der UN-Generalversammlung aus den Jahren 2000 und 2005 (A/RES/55/96 und A/RES/59/201) definiert wurden und Folgendes umfassen:

H. in der Erwägung, dass - wie in der VN-Millenniums-Erklärung von 2000 festgestellt wurde - demokratische und partizipatorische Staatsführung auf der Grundlage des Willens des Volkes am besten dazu geeignet ist, das Recht von Männern und Frauen zu gewährleisten, in Würde und frei von Hunger und der Furcht vor Gewalt, Unterdrückung oder Ungerechtigkeit ihr Leben zu leben und ihre Kinder zu erziehen,

I. in der Erwägung, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am politischen Leben und an Entscheidungsprozessen eine Grundvoraussetzung für echte Demokratie ist,

J. in der Erwägung, dass Demokratie, Entwicklung und Achtung aller Menschenrechte, einschließlich wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, eng miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken,

K. in der Erwägung, dass Demokratie auch eindeutig mit Sicherheit zusammenhängt, wie in der Europäischen Sicherheitsstrategie anerkannt, der zufolge "die geeignetsten Mittel zur Stärkung der Weltordnung [] die Verbreitung einer verantwortungsvollen Staatsführung, die Unterstützung von sozialen und politischen Reformen, die Bekämpfung von Korruption und Machtmissbrauch, die Einführung von Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Menschenrechte [sind]",

L. in der Erwägung, die Europäische Union über eine breite Palette an Instrumenten und Einrichtungen verfügt, angefangen vom politischen Dialog und diplomatischen Initiativen bis hin zu speziellen Instrumenten für finanzielle und technische Zusammenarbeit, um auf diesem Wege die Demokratie weltweit zu fördern,

M. in der Erwägung, dass die externen Finanzierungsinstrumente der Europäischen Union, wie das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit, das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument und das Instrument für Stabilität, beträchtliche Möglichkeiten bieten, um demokratisches Regieren zu fördern und Unterstützung beim Aufbau institutioneller Kapazitäten zu leisten,

N. in der Erwägung, dass das europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ein wesentliches Instrument zur finanziellen Unterstützung in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie darstellt, da es weltweit einsetzbar ist, ohne Einwilligung des betreffenden Landes tätig werden kann und Organisationen der Zivilgesellschaft unmittelbar unterstützen kann; in der Erwägung, dass die vom EIDHR finanzierten Wahlbeobachtungsmissionen der EU ein wesentlicher Bestandteil des Beitrags der EU zum Aufbau demokratischer Institutionen sind, wozu insbesondere auch die weitere Behandlung der Empfehlungen der EU-Wahlbeobachtungsmissionen zählt,

O. in der Erwägung, dass die Bürgergesellschaft eine wichtige Rolle bei den Bemühungen der Europäischen Union um den Aufbau von Demokratie in den Außenbeziehungen spielen kann, was sich mit dem Beitrag freiwilliger Helfer an Programmen für den Aufbau von Frieden und Demokratie gezeigt hat,

P. in der Erwägung, dass ein besserer Überblick über die derzeitige Demokratieunterstützung der EU erzielt werden muss, um so zu verdeutlichen, wie das große Spektrum von Instrumenten und Einrichtungen der EU zur Demokratieförderung weltweit in den Partnerländern greift und wie diese verschiedenen Instrumente und Akteure arbeiten, einander ergänzen und miteinander verbunden sind,

Q. in der Erwägung, dass in seiner oben genannten Entschließung vom 31. März 2004 über die Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Governance in Entwicklungsländern" betont wird, "wie wichtig die Weiterverfolgung von Wahl- und Parlamentsreformen über die Errichtung von Vielparteien-Wahlsystemen hinaus ist, damit eine umfassendere und wirksamere politische Tätigkeit innerhalb der Bevölkerung gewährleistet wird"1,