Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 170 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1990 über Sicherheit bei der Verwendung chemischer Stoffe bei der Arbeit

Der Bundesrat hat in seiner 829. Sitzung am 15. Dezember 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. November 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.