Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Umweltschutz auf Kommissions- wie auf Ratsebene - Themenbereich: "Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG-Wasserrahmenrichtlinie")

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt IV, Ziffer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 29. Oktober 1993) ist um den Themenbereich "Flussgebietsmanagement, Koordination, Kohärenz sowie Komitologie bei der EG-Wasserrahmenrichtlinie" ergänzt worden.

Der Bundesrat kann gemäß § 6 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung für diesen Themenbereich eine Ländervertreterin oder einen Ländervertreter zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.