Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen - 10. BImSchV

Punkt 35b der 853. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2008

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu § 15 Satz 1

§ 15 Satz 1 ist wie folgt zu fassen:

Begründung

Die Unternehmen der Mineralölbranche haben sich auf die Einführung der geänderten Kraftstoffqualitäten vorbereitet, so dass der Einführung zum 1. Januar 2009 nichts im Wege steht.