Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt

Der Bundesrat hat in seiner 851. Sitzung am 28. November 2008 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 12. November 2008 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 73 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zuzustimmen.