Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen

Der Bundesrat hat in seiner 807. Sitzung am 17. Dezember 2004 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der sich aus der Anlage ergebenden Änderung zuzustimmen und die aus der Anlage ersichtliche Entschließung zu fassen.

Anlage

Änderung und Entschließung zur Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen

A

Änderung

Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ll (Anlage 4 Teil B Tabelle Position "E 1519" 4. Spalte 2. Absatz zur Zusatzstoff-Zulassungsverordnung)

In Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b Doppelbuchstabe ll ist in der Tabelle bei der Position "E 1519" in der 4. Spalte die Angabe "250 mg/l" durch die Angabe "250 mg/kg" zu ersetzen.

Begründung

Die in der Richtlinie 2003/114/EG vorgegebene Dimensionsangabe "mg/kg" muss übernommen werden, da die Dimensionsangabe "mg/l" nicht für die Produktkategorien Süßwaren und Feine Backwaren geeignet ist.

B

Entschließung

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der EU-Kommission schnellstmöglich darauf hinzuwirken, dass Regelungen zur Verwendung von Lösungsmitteln und Trägerstoffen in Aromen harmonisiert und in die zusatzstoffrechtlichen Regelungen (Richtlinie 95/2/EG) integriert werden.

Darüber hinaus möge die Bundesregierung prüfen, ob bis zum Vorliegen gemeinschaftsrechtlicher Regelungen durch den Erlass nationaler Vorschriften eine klare, für die Rechtsunterworfenen verständliche Rechtslage herbeigeführt werden kann.