Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
(4. VwVfÄndG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 13. November 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/10844 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Nach Artikel 9 wird folgender Artikel 9a eingefügt:

Artikel 9a
Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes

Das Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) wird wie folgt geändert:


Fristablauf: 05.12.08
Erster Durchgang: 580/08 (PDF)