Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
(4. VwVfÄndG)

Der Bundesrat hat in seiner 851. Sitzung am 28. November 2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 13. November 2008 verabschiedeten Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.