Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 10. Sitzung am 4. Dezember 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 17/137 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Drucksache 17/41 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 25.12.09
Erster Durchgang: Drucksache. 748/09 (PDF)