Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2010

Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1710 Titel 681 13 - Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6a Bundeskindergeldgesetz - bis zur Höhe von 27.000 T Euro

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 17. Dezember 2010 beim
Bundesminister der Finanzen
Steffen Kampeter

An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
gemäß § 37 Absatz 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seine Einwilligung erteilt hat, bei Kapitel 1710 Titel 681 13 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 27.000 T€ zu leisten.

Die höheren Ausgaben beim Kinderzuschlag ergeben sich aus einer erhöhten Zahl von Anspruchsberechtigten.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter