Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hamburg, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schlüsselkompetenzen für eine Welt im Wandel - Entwurf des gemeinsamen Fortschrittsberichts 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" KOM (2009) 640 endg.; Ratsdok. 15897/09

Punkt 29 der 866. Sitzung des Bundesrates am 12. Februar 2010

Der Bundesrat möge anstelle von Ziffer 7 Absatz 1 in BR-Drucksache 866/1/09 den folgenden Absatz beschließen:

Der Bundesrat stellt fest, dass die Verhandlungen auf EU-Ebene abgeschlossen sind. Der gemeinsame Fortschrittsbericht 2010 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010" soll am 15. Februar 2010 vom Bildungsministerrat ohne Aussprache angenommen werden. Der Bundesrat begrüßt, dass die Anliegen der Länder eingeflossen sind.

Der Bundesrat stellt fest, dass der Schwerpunkt der vorgeschlagenen Maßnahmen innerstaatlich in die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung (einschließlich der Lehrerausbildung und der Organisationshoheit für das Bildungssystem) fällt. Er betont daher, dass die Stellungnahme des Bundesrates gemäß § 5 Absatz 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen und die Verhandlungsführung gemäß § 6 Absatz 2 EUZBLG auf die Länder zu übertragen gewesen wäre.