Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen

Freistaat Thüringen
Berlin, den 21. Dezember 2011
Die Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chefin der Staatskanzlei

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den anliegenden Antrag für eine Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012 zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Marion Walsmann

Entschließung des Bundesrates für faire und transparente Preise bei Kraftstoffen

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, angesichts der aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen

Begründung:

Die Kraftstoffpreise sind auch im Jahr 2011 weiter gestiegen und haben neue Rekordmarken erreicht. Mit Blick auf das Jahresende zeichnen sich weitere Preissteigerungen ab. Hinzu kommt, dass die Kraftstoffpreise an den Tankstellen sehr hohen, nicht mehr nachvollziehbaren Preisschwankungen unterliegen. Aus Sicht der Verbraucher ist es nicht nachvollziehbar, wenn die Preise an den Tankstellen gleich mehrmals am Tag und gerade in den Hauptverkehrszeiten steigen. Erst kürzlich waren Preissteigerungen von bis zu 14 Cent innerhalb weniger Stunden zu verzeichnen. Leidtragende sind insbesondere Pendler und das ohnehin schon stark belastete Güterkraftverkehrsgewerbe. Die aktuellen Entwicklungen bei den Kraftstoffpreisen werden zunehmend zu einem Mobilitätshemmer und gefährden damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Um diesen Entwicklungen entgegen zu wirken, bedarf es Regelungen, die sowohl im Interesse der Verbraucher als auch der Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber einen fairen und transparenten Wettbewerb sicherstellen.

Vorbild könnte das österreichische Modell der sogenannten "Preiserhöhungsbremse" sein. Danach ist eine Preiserhöhung an den Tankstellen nur einmal am Tag zu einem bestimmten Zeitpunkt zulässig. Preissenkungen und damit verbundene Preisauszeichnungen dürfen jedoch jederzeit vorgenommen werden.

Parallel dazu sollten die Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber verpflichtet werden, ihre aktuellen Preise für Benzin und Diesel in eine eigens hierfür zu schaffende Datenbank im Internet einzustellen. Dies stärkt den Wettbewerb und sorgt für ein größtmögliches Maß an Transparenz für die Verbraucher.

In diesem Zusammenhang sollte auch die vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie angekündigte dauerhafte Verankerung des Verbots von so genannten Preis-Kosten-Scheren gesetzlich verankert werden. Danach darf ein Unternehmen mit überlegener Marktmacht von kleineren und mittleren Unternehmen keine höheren Preise fordern, als es selbst auf dem Markt anbietet. Diese Regelung ist zurzeit bis Ende 2012 befristet.