Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2008

Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1112 Titel 632 11 - Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung -

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Karl Diller MdB Berlin, den 12. November 2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung nach Art. 112 GG erteilt hat, bei Kapitel 1112 Titel 632 11 eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 40 Mio. € zu leisten.

Die höheren Leistungen ergeben sich im Wesentlichen aus einer im Vergleich zu den Annahmen bei der Aufstellung des Haushalts 2008 ungünstigeren Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf § 46 Abs. 5 und 6 SGB II.

Auf Bitte des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält dieser eine Kopie des Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages über die überplanmäßige Ausgabe.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller